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Ernennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Reutlingen

Datum: 17.10.2018

Kurzbeschreibung: Ernennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Reutlingen

Der Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother hat am 17.10.2018 zwei Frauen und sieben Männer zu neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ernannt. Die zwölf Kammern des Sozialgerichts Reutlingen entscheiden in der Besetzung von einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die Ernennung zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die z.B. von Gewerkschaften, Interessenvertretungen behinderter Menschen, Vereinigungen von Arbeitgebern und Landkreisen erstellt und beim Sozialgericht eingereicht werden. Das Mindestalter für dieses Amt liegt bei 25 Jahren. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine Juristen sein müssen, repräsentieren das bürgerliche Element in der Rechtsprechung. Das Zusammenwirken von Berufs- und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern hat auch und besonders in der Sozialgerichtsbarkeit einen hohen Stellenwert. Derzeit sind beim Sozialgericht Reutlingen über 170 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig.

 

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunden informierte Martin Rother die neu Ernannten über die Grundzüge des Verwaltungs- und des sozialgerichtlichen Verfahrens. Amtsinspektorin Christel Lutz-Barth erläuterte die Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit.

 

Bild Ernennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Reutlingen 



Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother mit den neu ernannten ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern.

 

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