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Pressegespräch 2017

Datum: 04.05.2017

Kurzbeschreibung: Geschäftsentwicklung und Überblick über Entscheidungen des Sozialgerichts Reutlingen

Im Rahmen des jährlichen Pressegesprächs des Sozialgerichts Reutlingen berichtete der Präsident des Sozialgerichts Martin Rother über die Geschäftsentwicklung und stellte eine Sammlung mit aktuellen Entscheidungen des Sozialgerichts vor.

Die Zahl der im Jahr 2016 eingegangenen Klagen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Maßgeblich dafür war v.a. ein erheblicher Zuwachs der Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen um die Abrechnung von stationären Behandlungen. Auch die Anzahl der Anträge auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz, die hauptsächlich die Bereiche der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) und der Sozialhilfe betreffen, stieg 2016 im Vergleich zum Vorjahr an.

Insgesamt gingen die meisten Klagen und Eilanträge im Jahr 2016 im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein. In absteigender Reihe folgten Verfahren im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung, des Schwerbehindertenrechts, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung sowie im Sozialhilferecht einschließlich der Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Anders als bei den Verwaltungsgerichten haben die Migrationsbewegungen in den letzten Jahren bei den Sozialgerichten zu keinem spürbaren Zuwachs von gerichtlichen Verfahren geführt. Einschränkend ist allerdings anzumerken, dass die Streitigkeiten von anerkannten Asylbewerbern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende stattfinden und dort nicht gesondert statistisch erfasst werden.

Die durchschnittliche Laufzeit eines gerichtlichen Verfahrens liegt derzeit bei 12,6 Monaten. Maßgeblich erklärt sich diese Dauer durch die in vielen Verfahren notwendigen medizinischen Ermittlungen mit Anfragen bei behandelnden Ärzten und Einholung von Sachverständigengutachten.

Die genauen Zahlen enthalten die beigefügten Tabellen.

Nach wie vor spielen im Rentenversicherungsrecht die sog. Statusverfahren, in denen festzustellen ist, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, eine große Rolle. Besonders aufwändig gestalten sich z.B. die Ermittlungen im Bereich der Unfallversicherung. Neben der häufig schwierigen Abgrenzung der Reichweite des Versicherungsschutzes sind hier oft komplexe medizinische Fragen der Ursächlichkeit von Erkrankungen und Beschwerden zu überprüfen.

Einen Einblick in diese Themen sowie einen ausschnittsweisen Überblick über die weitere Rechtsprechung des Sozialgerichts Reutlingen der vergangenen zwölf Monate bietet die beigefügte Fallsammlung.

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