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Terminvorschau

Datum: 26.09.2018

Kurzbeschreibung: 
Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Die 10. Kammer des Sozialgerichts Reutlingen beabsichtigt, am Dienstag 2. Oktober 2018 im großen Sitzungssaal des Sozialgerichts Reutlingen in einer Angelegenheit aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung mündlich zu verhandeln.

 

Die mündliche Verhandlung in der Sache S 10 R 1555/17 (X. GmbH / Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) beginnt um 11.00 Uhr.

 

Für die Klägerin (ein süddeutsches Buchhandelsunternehmen) sind zwei sog. GmbH-Geschäftsführer tätig. Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die beiden GmbH-Geschäftsführer in der Vergangenheit (streitiger Zeitraum hier 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2015) selbständig oder im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses für die Klägerin tätig waren. Die beklagte Rentenversicherung vertritt hierbei die Ansicht, dass eine abhängige Beschäftigung vorlag und dementsprechend – ausgehend von den jeweiligen Geschäftsführervergütungen – Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung nachzuentrichten sind.

 

Haben Sie Fragen zu dieser Pressemitteilung, so können Sie sich an die Pressestelle des Sozialgerichts wenden. Im vorliegenden Fall bitte an

 

den stv. Pressesprecher

Holger Grumann

Vizepräsident des Sozialgerichts

Tel. 07121/940 3316

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