
Willkommen beim Sozialgericht Reutlingen
Die Sozialgerichte sind die erste Gerichtsinstanz in den Verfahren, für die die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. In Baden-Württemberg gibt es acht Sozialgerichte in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm. Für die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen dieser Gerichte ist das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart zuständig.
Auf den Internetseiten der genannten Gerichte erhalten Sie Informationen über wesentliche Grundsätze der Sozialgerichtsbarkeit, aber auch zu aktuellen Themen oder Anlässen. Die in der Öffentlichkeit breit diskutierten vielschichtigen Änderungen in der Sozialgesetzgebung haben auch die Tätigkeit der Sozialgerichte verstärkt in den Blick gerückt. Diesem Informationsbedürfnis soll mit den Internetseiten der Sozialgerichte Rechnung getragen werden.
